Gemäss des schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfachs (SVGW) müssen alle Enthärtungsanlagen an ein Beipass- (Umgehungs-) Ventil angeschlossen werden. In diesem Beipassventil wird auch die Restwasserhärte eingestellt.
Gemäss des schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfachs (SVGW) müssen alle Enthärtungsanlagen an ein Beipass- (Umgehungs-) Ventil angeschlossen werden. In diesem Beipassventil wird auch die Restwasserhärte eingestellt.